Medizinische Behandlungspflege

Kostenträger der medizinischen Behandlungspflege sind die gesetzlichen und privaten Krankenkassen. Diese ärztlich verordneten und von der jeweiligen Krankenkasse genehmigten Leistungen fallen nicht in dem Finanzierungsbereich der Pflegekassen und beeinflussen nicht das etwaige Pflegegeld. Leistungen der medizinischen Behandlungspflege können alleine oder auch in Verbindung mit Pflegeleistungen notwendig sein.

Unsere Fachkräfte leisten medizinische Behandlungspflege. Bei vielen Leistungen, wie zum Beispiel der Wundversorgung, besitzen unsere Mitarbeiter Zusatzqualifikation, die sie zu Experten in dem Bereich machen.

Krankenhausvermeidungs- oder Verkürzungspflege

Um einen Krankenhausaufenthalt zu vermeiden oder zu verkürzen benötigen Sie in erster Linie kompetente Hilfe, die Ihnen oder Ihrem Angehörigen die spezielle Krankenpflege zukommen lässt, die er im Krankenhaus bekommen hätte.

Wir stellen Ihnen gerne unser Wissen und unsere vieljährige Erfahrung zur Verfügung, um Ihnen einen Klinikaufenthalt im Vorfeld vermeiden zu lassen oder um einen bestehenden Klinikaufenthalt zu verkürzen.

Kinderkrankenpflege

Benötigen Sie qualifizierte Hilfe bei der Versorgung Ihres kranken Kindes im häuslichen Umfeld, können Sie uns gerne kontaktieren. Unsere Kinderkrankenschwestern unterstützen Sie in dieser schwierigen Situation umsichtig und fachmännisch. Notwendig ist hierfür eine ärztliche Verordnung Ihres Kinder- oder Hausarztes oder der behandelnden Klinik. Aber auch in der Kinder- und Jugendprävention sind unsere Kinderkrankenschwestern qualifiziert und bewandert.

Für Kinder, die Leistungen aus der Pflegeversicherung beziehen, führen unsere Kinderkrankenschwestern die regelmäßigen Beratungen durch, aber auch individuelle Schulungen bei Ihnen und Ihrem Kind. Nutzen Sie die kompetente Kompetenz und Erfahrung unserer Kinderkrankenschwestern.