Kompetente Pflegeberatung

Pflegeberaterinnen und Pflegeberater sind Personen, die eine Pflegeberatung nach §45 SGB XI durchführen und eine dafür notwendige Zusatzqualifikation erworben haben.

Die Pflegekassen sind verpflichtet, ihren pflegebedürftigen Versicherten sowie auch pflegenden Angehörigen und nahestehenden Personen, zum Beispiel auch in der Pflege involvierten Nachbarn oder anderen Beteiligten kostenlos eine individuelle Pflegeberatung anzubieten.

Kompetenzen unserer Pflegeberater*innen

  • Hinweisung auf sinnvolle Angebote und Leistungen der Pflegeversicherung zur Unterstützung und Entlastung aller beteiligten Personen
  • Individuelle Schulungen und Pflegekurse durch unsere Pflegeberaterinnen und Pflegeberater
  • Reibungslose Pflegeüberleitung von einem Krankenhausaufenthalt in die häusliche Pflege
  • Pflegeberatung bei allen pflegerelevanten Problemen seitens der Pflegebedürftigen oder Pflegepersonen