Medizinische Behandlungspflege
Kostenträger der medizinischen Behandlungspflege sind die gesetzlichen und privaten Krankenkassen. Diese ärztlich verordneten und von der jeweiligen Krankenkasse genehmigten Leistungen fallen nicht in dem Finanzierungsbereich der Pflegekassen und beeinflussen nicht das etwaige Pflegegeld. Leistungen der medizinischen Behandlungspflege können alleine oder auch in Verbindung mit Pflegeleistungen notwendig sein.
Unsere Fachkräfte leisten medizinische Behandlungspflege. Bei vielen Leistungen, wie zum Beispiel der Wundversorgung, besitzen unsere Mitarbeiter Zusatzqualifikation, die sie zu Experten in dem Bereich machen.