Kompetente Pflegeberatung
Pflegeberaterinnen und Pflegeberater sind Personen, die eine Pflegeberatung nach §45 SGB XI durchführen und eine dafür notwendige Zusatzqualifikation erworben haben.
Die Pflegekassen sind verpflichtet, ihren pflegebedürftigen Versicherten sowie auch pflegenden Angehörigen und nahestehenden Personen, zum Beispiel auch in der Pflege involvierten Nachbarn oder anderen Beteiligten kostenlos eine individuelle Pflegeberatung anzubieten.